Energieausweis

Energieausweis ?! Was ist das eigentlich ?

Der Energieausweis beschreibt die energetische Bewertung eines Gebäudes. Wir unterscheiden hierbei zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

 

Warum und wofür benötige ich dieses Dokument ?

Sie wollen ein Gebäude errichten, erweitern oder umbauen? Hierfür benötigen Sie nach EnEV ( Energieeinsparverordnung ) einen Energieausweis. Wenn Sie ein Objekt vermieten oder verkaufen wollen, ist dem potenziellen Mieter oder Käufer der Energieausweis unverzüglich vorzulegen. Falls dieser nicht vorgelegt werden kann, drohen hohe Bußgelder.

 

Energieausweis aus dem Internet, online Bestellen ? Vorsicht !!

Achtung !! Lassen Sie sich nicht von günstigen online Angeboten blenden. Die Fragebögen zu Ihrer Immobilie sind oftmals ungültig und fehlerhaft. Bei den meisten Anbietern werden viel zu wenig Daten von Ihnen verlangt, auch wenn die Abfrage schnell und einfach erscheint. Um eine korrekte, fachgerechte und positive Bewertung des Gebäudes zu gewährleisten, benötigen Sie einen kompetenten Ansprechpartner zu jeder Zeit, eine vor Ort Beurteilung der Bauteile und eine Bewertung durch den Energieberater, der den Ausweis für Sie ausstellt. Die Datenerhebung des Energieausweises sollte auf der Grundlage des Ausstellers erfolgen.

 

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ?

Wir unterscheiden zwischen einem Bedarfsausweis und einem Vebrauchsausweis.

Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf den in der Vergangenheit durch das Nutzungsverhalten der Eigentümer entstandenen Verbrauch. Dieser kann ausgestellt werden, wenn sich im Gebäude mindestens 5 Wohnungen befinden ODER ein Bauantrag zwischen dem 01.11.1977 und dem 01.01.2002 ausgestellt wurde ODER das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet worden ist.

Beim Bedarfsausweis beziehen Wir uns auf den durch die energetische Hüllfläche bezogenen Energiebedarf des Gebäudes. Ist das Gebäude älter als der 01.11.1977 oder jünger als 01.01.2002 wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wahlweise können Sie den Bedarfsausweis auch für ein Gebäude dessen Baujahr in dem Zeitraum 01.11.1977 – 01.01.2002 liegt, ausstellen lassen.

 

Vorteil Bedarfsausweis !

Der Vorteil eines Bedarfsausweises liegt auf der Hand. Um Ihr Gebäude mit anderen Objekten zu vergleichen und den Wert evtl. sogar noch zu steigern, empfehlen wir den Bedarfsausweis. Denn der Verbrauchsausweis gibt keinen Rückschluss auf den künftigen Verbrauch und stellt somit keine Vergleichsmöglichkeit mit anderen Immobilien da. Desweiteren kann der Bedarfsausweis Ihre Immobilie aufwerten. Im Falle eines Umbaus oder einer Erweiterung können mit dem Bedarfsausweis auch KFW-Fördermittel beantragt werden.

Für weitere Fragen zum Ablauf und zu den Kosten rufen Sie uns einfach an. Tel.: 05971 / 13734